Wenn Sie in Deutschland mit einem befristeten Aufenthaltstitel leben und arbeiten möchten, benötigen Sie bereits bei der Einreise sowie bei jeder Visumverlängerung einen Nachweis über eine den Vorgaben entsprechende Krankenversicherung. Dabei muss diese Krankenversicherung den Anforderungen des Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) entsprechen und Ausländerbehörden verlangen insbesondere einen Nachweis darüber, dass der Versicherungsschutz diesen Anforderungen entspricht. Wenn Sie als EU-Bürger aus dem EU-Ausland in Deutschland leben und arbeiten möchten entfällt ggf. eine Auslandskrankenversicherung und Sie müssen sich Gesetzlich oder Privat versichern.
FAQ
Sie können VISUMSFREI in die EU reisen
Beachten Sie bitte, dass anfallende Arztkosten in D recht hoch werden können. Wir empfehlen deshalb für alle ausländischen Besucher eine Auslandskrankenversicherung für die geplante Aufenthaltsdauer abzuschließen.
Ich benötige zur/vor dem VISUMSANTRAG eine Auslands-/Reisekrankenversicherung
Dies ist problemlos möglich. Die Antragsstellung bei einem Reiseversicherer erfolgt hier online. Sie erhalten die Unterlagen per Mail.