IN CHINA ARBEITEN

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IN CHINA ARBEITEN

Ihre Reiseversicherung - ausland24
Veröffentlicht von ausland24 in ARBEITEN IM AUSLAND ·
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Tags: CHINA
China ist nach wie vor für Viele ein attraktives Arbeitsziel. Hier gilt es allerdings eine Vielzahl an rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Mittlerweile ist das chinesische Sozialversicherungsgesetz fünf Jahre alt und verpflichtet alle ausländischen Arbeitnehmer, die in der Volksrepublik China rechtmäßig arbeiten ( und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sowie Arbeitserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind ), sich in China zu versichern.
Bei zeitlich befristeten Beschäftigungen bedeutet dies für Firmen, die Mitarbeiter entsenden, dass sie dazu verpflichtet sind, den rechtlichen Verbleib der Mitarbeiter in ihre bestehende Sozialversicherung zu klären.
Wir empfehlen hier die Inanspruchnahme rechtlich geschulter Dienstleister.


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