CORONAVIRUS und kein Ende?

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CORONAVIRUS und kein Ende?

Ihre Reiseversicherung - ausland24
Veröffentlicht von ausland24 in KRANK IM URLAUB ·
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Tags: Coronavirus
Täglich in der Presse: der Coronavirus. Wer aktuell auf einer Reise ist, sollte sich vor allem mit empfohlenen Hygieneregeln beschäftigen, Ruhe bewahren und Vernunft walten lassen.
Nach unserer Recherche sind global Fluglinien nur noch selektiv unterwegs und selbst gebuchte Flüge werden z.Zt. storniert.
Wer im Ausland "gestrandet ist" und keine Möglichkeit hatte, z.B. nach Deutschland einen Rückholflug zu erwischen, hängt in der gewählten Destination. Die Bestimmungen einzelner Länder wie ein Ausgehverbot u.ä. erschweren zudem die Bewegungsfreiheit.

Das sollten Sie wissen:
Viele Reiseversicherungen verlieren ihre Gültigkeit, sobald eine Reisewarnung für den Aufenthaltsort ausgesprochen ist.
Das gilt natürlich nicht für Reisende, die sich bereits in dem betroffenen Land aufhalten.
Wir möchten Sie ausdrücklich davor warnen in Länder mit Reisewarnung zu reisen, da dies auch anderweitig Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben kann.
Eine Liste der Länder mit Reisewarnungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes:

Es gibt Reisekrankenversicherungen, die trotz Reisewarnung wie bei der grassierenden Corona-Infektionswelle dennoch für Krankheitskosten leisten. Hier sollten Sie den jeweiligen Versicherer anfragen.
Wer trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet reisen muss (z.B. aus beruflichen Gründen), ist in der Regel nicht durch eine Reisekrankenversicherung geschützt und sollte sich unbedingt vorher abklären, inwieweit eine Versicherungsmöglichkeit besteht.

Die häufigste Fragen bei Vielen:
Wie bin ich denn mit meiner Auslands/Reise/Krankenversicherung auch im Krankheitsfall nach Einreise/Ausreise nach/von Deutschland versichert?
Die (deutschen) Reiseversicherer leisten im Rahmen der vereinbarten Bedingungen auch für diese Erkrankung, sofern sie nicht vor Abreise/Einreise eingetreten ist/bzw. diagnostiziert wurde/n.
Allerdings sollte man obige Ausführungen zum Thema "Krisengebiet" auch beachten.
Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert! Beachten Sie dazu: wenn Symptome und Beschwerden der Krankheit bereits vor Beantragung der Versicherung aufgetreten sind, gilt dies als Vorerkrankung und ist somit nicht im Leistungsumfang mit inbegriffen.

Leistet die Reiseversicherung (Reiserücktritt/Reiseabbruch) wenn ich eine gebuchte Reise storniere bzw. vorzeitig deswegen abbreche?
Es handelt es sich hier um kein versichertes Ereignis, auch dann nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung deswegen ausgesprochen hat. In solchen Fällen wenden Sie sich direkt an Ihr Reisebüro, den Veranstalter oder den jeweiligen Leistungsträger.

FAZIT
Wir sind von den Reiseversicherern auch informiert worden, dass die schiere Zahl von Kundenanfragen/-anliegen nicht immer zeitnah bewältigt werden kann, aber auch alles unternommen wird, um Anliegen abzuarbeiten.
Seien Sie geduldig und nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail.

UNSERE EMPFEHLUNG:
Bitte tragen Sie sich, falls noch nicht geschehen, immer in die Krisenvorsorgeliste von Deutschen im Ausland ein.
Nur so sind Sie auch registriert und können informiert werden.
Bewahren Sie vor allem einen kühlen Kopf und entscheiden Sie rational.

FÜR AUSLANDSDEUTSCHE


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